§ 184 S. 1 GVG: „Die Gerichtssprache ist deutsch.“ Vor deutschen Gerichten wird auf Deutsch verhandelt und nicht auf Englisch, selbst wenn die Parteien der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen es
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„Der erste Eindruck zählt“. Was einem von Beginn an eingetrichtert wird – sei es anlässlich eines Bewerbungsgesprächs, eines Vortrags oder sogar eines Dates – ist viel mehr als nur eine reine Floskel. Denn in bereits 100 Millisekunden kann das Gegenüber