Seit Jahren beschäftigt sich der BGH immer wieder mit der Sterbehilfe und ihrer Zulässigkeit, beziehungsweise Unzulässigkeit. In seinem Urteil vom 03.07.2019 (BGH, Urteil vom 03.07.2019, Az. 5 StR 132/18, juris) hatte er sich wieder einmal mit dem Thema der Strafbarkeit